Staplerführerschein bei der S&E Akademie
Ob jung oder alt – sichern Sie sich jetzt eine der attraktivsten Zusatzqualifizierungen! Keine Weiterbildung lässt sich in so kurzer Zeit erwerben und der Bedarf ist bundesweit ungebrochen hoch.
Sie möchten einen Staplerführerschein (offiziell: Flurfördermittelschein) machen?
Dann sind Sie bei uns genau richtig.
Nach den Vorschriften der Berufsgenossenschaft bieten wir die Ausbildung zum Gabelstapler Führerschein an. Woraus besteht sie und welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?<
Prüfung
Zum Erwerb des Flurfördermittelscheins müssen zwei Prüfungen erfolgreich abgeschlossen werden:
1. Praktischer Teil (10UE)
2. Theoretischer Teil (10UE)
Für die lebenslange Gültigkeit des Staplerschein ist nicht relevant, ob die Ausbildung einen oder fünf Tage gedauert hat. Entscheidend ist nur, dass die beiden Prüfungen bestanden wurden. Wer das geschafft hat, kann seinen Staplerschein lebenslang nutzen und von dieser beruflichen Qualifikation profitieren.
Rechtliche / normative Grundlagen
- DGUV Vorschrift 68
- DGUV Grundsatz 308-001
Inhalte
Theorie und theoretische Prüfung (10 UE)
- Rechtliche Grundlagen, Unfallgeschehen
- Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen und Anbaugeräten, Antriebsarten
- Standsicherheit
- Betrieb allgemein, Regelmäßige Prüfung
- Umgang mit Last, Sondereinsätze
- Verkehrsregeln / Verkehrswege, praktische Vorführungen am Gabelstapler
- Theoretische Prüfung
Praxis und praktische Prüfung (10 UE)
- Fahrübungen
- Praktische Prüfung
Voraussetzungen
- Mindestalter 18 Jahre
- Körperliche und geistige Eignung
- Einschlägige Fahrerfahrung mit Gabelstaplern
Abschluss
- Mindestalter 18 Jahre
- Körperliche und geistige Eignung
- Einschlägige Fahrerfahrung mit Gabelstaplern
Schulunsdauer
- 2-5 Tagen Staplerschein gemäß DGUV (für Anfänger)
Mind. 20 Lerneinheiten je 45 Minuten
- 1 Tag Staplerschein gemäß DGUV (für Fortgeschrittene)
- 3h Nachschulung, jährliche Unterweisung
Details: sprechen Sie uns an
Wer bereits Erfahrungen im Umgang mit Staplern und anderen Flurförderzeugen gesammelt hat, etwa im Rahmen der betrieblichen Berufsausbildung, spart einiges an Zeit und Geld. Denn die S&E-Akademie bietet sowohl Kurse für komplette Anfänger (2 Tage oder länger) als auch solche für Fortgeschrittene an, bei denen vor allem die praktische Ausbildung kürzer ist. Wer also schon eine gewisse Routine mit dem Stapler hat, kann den Staplerschein im optimalen Fall innerhalb von nur einem Tag erwerben.
Kosten
- Qualifizierungsmaßnahme des Arbeitgebers
Hier lohnt es sich für Arbeitnehmer, die sich innerbetrieblich weiterbilden wollen, ihren Wunsch und die Kostenübernahme rechtzeitig mit dem Vorgesetzten zu besprechen.
- Eigeninitiative
Kosten hierfür sind selbst zu tragen.
- Wer Unterstützung von der Arbeitsagentur erhält
Vor Beginn der Ausbildung einen Antrag auf Kostenübernahme für eine berufliche Weiterbildung oder Qualifikation im Sinne des SGB III stellen („Antrag auf Gewährung einer Förderung aus dem Vermittlungsbudget gem. § 45 SGB“). Konkret muss hier die „Erstattung der Kosten für den Berechtigungsschein zum Führen von Flurförderzeugen/Gabelstaplern (Staplerschein)“ beantragt werden.
Veranstaltungsort & Terminanfrage
In unseren Schulungsraum in Duisburg finden in regelmäßigen Abständen Tagesseminare statt. Für Gruppenschulungen kommen wir gerne zu Ihnen in Ihr Unternehmen.
Schulungsort
Im Freihafen 9
47138 Duisburg
Gerne beraten wir Sie zu individuellen Terminen & unseren Preisen
Tel: 0201 10 56 7-90
Ihre Terminanfragen senden Sie bitte an:
schulung@sellmann-eimer.de
Hinweis für Unternehmer
Gibt es Gruppenschulungen?
Ja, in unserem Schulungszentrum können bis zu 10 Personen geschult werden.
Wer darf Gabelstapler fahren?
Grundsätzlich dürfen Gabelstapler wie andere Flurförderzeuge auch nur von geeigneten und unterwiesenen Personen gefahren werden. Die Eignung wird durch den Staplerschein nachgewiesen, die Unterweisung muss durch den jeweiligen Vorgesetzten individuell erfolgen und schriftlich dokumentiert werden.
Welche Gabelstaplertypen darf man mit einem Staplerschein fahren?
Die theoretische und praktische Ausbildung bezieht sich in der Regel auf den Umgang mit einem Frontstapler. Müssen im Unternehmen andere Flurförderzeuge (Kommissionierstapler, Schubmaststapler usw.) bedient werden, ist eine Zusatzausbildung auf dem jeweiligen Gerätetyp erforderlich.